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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026

Hinweis: Diese AGB richten sich an Unternehmer (B2B). Der Datenschutz ist nach DSGVO/BDSG gefasst. Bitte vor Verwendung anwaltlich prüfen lassen — insbesondere im Hinblick auf die Kaufrechtsreform 2022 (Gewährleistung/§ 8), ein etwaiges Widerrufsrecht bei Verbrauchern sowie die AGB-Klauselkontrolle (§§ 305 ff. BGB). Noch zu ergänzen sind HRB-Nummer und USt-IdNr. der Gesellschaft.

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der TS Pro IT-Dienstleistung Berlin GmbH (nachfolgend „wir" oder „uns") aus Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag und anderen Verträgen einschließlich solcher aus künftigen Geschäftsabschlüssen und Dauerschuldverhältnissen. Die Wirkung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2. Angebote, Auftragsbestätigung

2.1 Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er schriftlich von uns bestätigt wird oder wir innerhalb dieser Frist mit der Lieferung begonnen haben.

2.2 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

2.3 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden berechnet.

2.4 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Erkennen wir während der Ausführung des Auftrages, dass sich die veranschlagten Kosten um mehr als 10 % erhöhen, stellen wir die Arbeiten unverzüglich ein und unterrichten den Kunden. Der Kunde entscheidet dann, ob der Auftrag abgebrochen oder fortgesetzt wird. Wird abgebrochen, werden die bis dahin erbrachten Leistungen bezahlt; der Kunde erhält die bis dahin erstellten Arbeitsergebnisse.

2.5 Wird neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, geschieht dies unter dem Vorbehalt der Übernahme durch die Leasinggesellschaft oder Bank. Wird der Antrag abgelehnt, sind wir berechtigt, von unserem Angebot zurückzutreten.

3. Preise und Zahlungen

3.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.

3.2 Die Preise verstehen sich unverpackt. Liefer- und Transportkosten werden gesondert berechnet.

3.3 Unternehmern gegenüber angegebene Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind zahlbar gemäß dem angegebenen Datum, andernfalls innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber entgegengenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung; Diskontspesen und Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

4. Lieferung

4.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Die Frist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware unser Lager verlassen hat oder wir Leistungsbereitschaft mitgeteilt haben. Höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Rohstoffmangel, unverschuldet verspätete Materialanlieferung und vergleichbare Ereignisse verschieben den Liefertermin entsprechend.

4.2 Überschreiten wir einen verbindlich zugesagten Liefertermin, kann der Kunde nach Eintritt des Verzuges, Abmahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist weitergehende Rechte geltend machen. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

4.3 Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist die Erfüllung abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen oder über die Ware anderweitig zu verfügen.

4.4 Versenden wir auf Wunsch des Kunden, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer über. Das gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Jede gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine Verfügung über die Vorbehaltsware ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr gestattet; eine Sicherungsübereignung an Dritte ist unzulässig.

5.2 Im Falle des Verkaufs im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der Kunde die hieraus entstehenden Forderungen bereits jetzt an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

5.3 Ist die Forderung in ein Kontokorrent aufgenommen, tritt der Kunde seine Forderung aus dem Kontokorrent in Höhe des für die Vorbehaltsware berechneten Betrages an uns ab.

5.4 Bei Pfändung der Ware sind wir unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls unverzüglich zu unterrichten.

5.5 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen dauerhaft um mehr als 20 %, geben wir auf Verlangen Sicherheiten in entsprechender Höhe frei.

6. Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt

6.1 Kommen wir in Verzug und trifft uns der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, ersetzen wir den daraus entstehenden Schaden. Bei einfacher Fahrlässigkeit sind Ansprüche ausgeschlossen.

6.2 Bei Nichtbelieferung durch den Zulieferer steht beiden Parteien ein Rücktrittsrecht zu.

6.3 Wir sind zum Rücktritt berechtigt, wenn (a) sich entgegen der Annahme bei Vertragsschluss ergibt, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist (insb. Scheck-/Wechselprotest, Zahlungseinstellung, erfolglose Zwangsvollstreckung), (b) der Kunde unzutreffende Angaben zur Kreditwürdigkeit von erheblicher Bedeutung gemacht hat, (c) die Vorbehaltsware vertragswidrig veräußert oder verpfändet wird, oder (d) der Kunde seine Vertragspflichten wesentlich verletzt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7. Wartungs- und Reparaturarbeiten

7.1 Wartungs- und Reparaturtätigkeiten sind Dienstleistungen. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Dienstleistungspreisliste. Fahrt-, Material- und ähnliche Kosten werden zusätzlich berechnet. Fahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten als Arbeitszeiten und sind entsprechend zu vergüten.

8. Gewährleistung

8.1 Wir leisten Gewähr wie folgt: Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für neu hergestellte Sachen 24 Monate, für gebrauchte Sachen 12 Monate. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt sie für neu hergestellte Sachen 12 Monate; für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Unternehmer haben die Ware unverzüglich zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen ab Empfang schriftlich anzuzeigen.

8.2 Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt werden.

8.3 Bei berechtigter Mängelrüge hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Mangelbeseitigung oder Neulieferung; ist der Kunde Verbraucher, steht ihm dieses Wahlrecht zu, soweit die gewählte Art uns nicht unzumutbar ist. Schadensersatz wegen eines Mangels kann der Kunde nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung verlangen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel sowie chemische, elektrochemische, elektrische und atmosphärische Einflüsse.

8.4 Die Gewährleistung entfällt für Mängel, die auf vom Kunden nicht genehmigte Zusatzgeräte, auf Arbeiten nicht autorisierter Personen oder auf eigenmächtige Änderungen zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese für den Mangel nicht ursächlich sind. Kann der gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde, sofern er Kaufmann ist, die Untersuchungskosten.

8.5 Wir haften für Schäden aus der Mangelhaftigkeit nur bei zumindest grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Diese Einschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9. Abwicklung von Fremdgarantien

Garantien sind Leistungsversprechen des Herstellers an den Kunden und begründen für uns keinerlei Verpflichtung.

10. Abnahme

10.1 Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme erforderlich, erfolgt sie in unseren Geschäftsräumen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir teilen die Abnahmebereitschaft fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich mit. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er den Auftragsgegenstand nicht innerhalb einer Woche nach Zugang der Meldung bzw. Rechnung abnimmt.

10.2 Der Kunde prüft unverzüglich die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen und erklärt bei Übereinstimmung unverzüglich schriftlich die Abnahme.

10.3 Erklärt der Kunde sechs Wochen nach Abschluss der Installation die Abnahme nicht und hat keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt.

11. Software

11.1 Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, erhält der Kunde, sofern nicht anders vereinbart, ein einfaches, nicht ausschließliches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Eine Weitergabe bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen.

11.3 Der Kunde darf die Software nicht kopieren, bearbeiten oder öffentlich zugänglich machen; ausgenommen ist eine Sicherungskopie.

11.4 Der Kunde führt Aufzeichnungen über erworbene Lizenzen und deren Einsatz.

11.5 Alle weitergehenden Rechte (Urheber- und gewerbliche Schutzrechte) stehen ausschließlich uns zu.

11.6 Enthält der Datenträger aus technischen Gründen nicht lizenzierte Software, darf diese nur aufgrund gesonderter, vom Kunden zu beschaffender Lizenz genutzt werden.

11.7 Der Kunde belässt unsere Urheberrechtsvermerke auf allen Kopien.

11.8 Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes besteht nicht.

11.9 Die Lieferung erfolgt durch Übergabe des Programmdatenträgers. Installation und Einweisung sind gesondert zu beauftragende, nach Aufwand zu vergütende Zusatzleistungen.

11.10 Bei Lieferung fremder Software hat sich der Kunde über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten.

11.11 Fremddokumentationen werden so ausgeliefert, wie sie der Hersteller bereitstellt, ggf. in einer Fremdsprache; eine Übersetzungspflicht besteht nicht.

12. Haftung für Pflichtverletzungen im Übrigen

12.1 Wir haften für unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen unbegrenzt auch bei leichter Fahrlässigkeit für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen haften wir nur nach Maßgabe der folgenden Absätze.

12.2 Der Kunde hat uns zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist von mindestens drei Wochen zu gewähren. Erst nach erfolglosem Ablauf kann der Kunde zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.

12.3 Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

12.4 Liegt keine Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vor, haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

12.5 Die Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

12.6 Den Kunden trifft ein Mitverschulden insbesondere bei unzureichender Datensicherung. Der Kunde ist verpflichtet, vor allen Arbeiten an seinen Systemen eine vollständige Datensicherung durchzuführen und deren Gelingen zu überprüfen. Wir haften für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde übliche und angemessene Sicherungsvorkehrungen getroffen hat.

13. Abtretungsverbot, Aufrechnung, Zurückbehaltung

Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht übertragbar. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, wenn es aus demselben Rechtsverhältnis stammt. Das gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.

14. Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) oder eine sonstige Rechtsgrundlage besteht. Einzelheiten zu Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Person ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung unter www.it-dienstleistung.berlin. Werden im Rahmen der Auftragsdurchführung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen unberührt.

15.2 Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat; nach unserer Wahl auch der Sitz des Kunden.

15.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Stand: Juni 2026 · TS Pro IT-Dienstleistung Berlin GmbH, Rosenbecker Straße 4, 12689 Berlin